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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Grundlagen
Es gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, die gesamte Geschäftsbeziehung
und Vertragsabwicklung zwischen Jörg Jonscher in Panketal (im
folgenden Firma genannt) und ihren Kunden die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Abweichende Vereinbarungen sind nur
dann verbindlich, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt sind. Dies
gilt auch für etwaige abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden.
Die AGB gelten bei Erstkunden mit Zustandekommen des Vertrags, sonst bereits
bei der Bestellung als vereinbart.
2. Bestellung
Verträge kommen zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma
oder durch Auslieferung der bestellten Waren oder Zusammenstellung der
Sendung. Die Entgegennahme der Bestellung ist noch kein Vertragsabschluß.
Wird ein Auftrag durch Auslieferung oder Zusammenstellung der Waren
angenommen, so gilt die Bestellung als so vereinbart, wie die Sendung beim
Kunden eintrifft, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der
Sendung die Unrichtigkeit der Sendung rügt. Die Firma muß mit der Sendung
auf den Beginn dieser Frist und auf die Wirkung ihrer Versäumung hinweisen.
3. Lieferung
Verbindliche Liefertermine werden nicht vereinbart. Liefertermine sind
vielmehr unverbindliche Hinweise darauf, wann die Lieferung vorgesehen ist.
Die Firma übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Einhaltung dieser
Termine. Sie haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen,
daß der Kunde auf die Einhaltung dieser Termine vertraut. Die Firma behält
sich vor, die Auslieferung der Waren in Teillieferungen vorzunehmen. Bei
gleichartigen Erzeugnissen übernimmt die Firma keine Gewähr für die Menge
der lieferbaren Waren. Sie behält sich insbesondere vor, eine geringere
Menge als die vereinbarte zu liefern, wenn die vorhandenen Waren zur
Berücksichtigung aller eingegangenen Bestellungen nicht ausreicht. In diesem
Fall wird die Firma die Bestellungen der Reihenfolge ihres Eingangs nach
berücksichtigen; ein Rechtsanspruch hierauf seitens des Kunden besteht
nicht. Hat der Kunde kein Interesse an der geringeren Menge und fällt der
Firma grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last, so kann der Kunde nach den
gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Die Firma übernimmt auch keine Gewähr dafür, daß
gleichartige Erzeugnisse überhaupt noch lieferbar sind. Sind die bestellten
Waren nicht mehr lieferbar, so kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Dem
Kunden steht nur dann Schadensersatz zu, wenn der Firma grobes Verschulden
oder Vorsatz zur Last fällt.
4. Lieferverzug
Da keine verbindlichen Liefertermine vereinbart werden, ist vor der ersten
Mahnung des Kunden eine Lieferungsaufforderung erforderlich. Diese muß
schriftlich erfolgen und zur Lieferung eine Frist von mindestens zwei Wochen
setzen. Die Mahnung des Kunden darf erst erfolgen, nachdem diese Lieferfrist
verstrichen ist. Einer Lieferungsaufforderung bedarf es nicht, wenn die
Verzögerung von der Firma zu vertreten ist. Verbindet der Kunde mit der
Mahnung eine Fristsetzung mit der Androhung, nach Ablauf der Frist die
Leistung der Firma abzulehnen, so muß diese Frist weitere zwei Wochen
betragen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt oder zur Forderung von
Schadensersatz berechtigt, wenn der Firma bei der Verzögerung grobes
Verschulden oder Vorsatz zur Last fällt.
5. Zahlung
Alle Rechnungen sind, wenn nicht Vorkasse oder Barzahlung vereinbart ist,
mit Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig oder bei 10
Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto-Abzug. Zu Teilzahlungen ist der Kunde
nicht berechtigt. Wechsel werden nicht angenommen; per Scheck bezahlte
Forderungen gelten erst mit der unwiderruflichen Gutschrift als erfüllt. Die
Firma darf alle Lieferungen auch aus anderen Verträgen an den Kunden
verweigern, sobald dieser das Zahlungsziel überschritten hat. In diesem Fall
muß die Firma ihre Lieferungen erst dann wieder aufnehmen, wenn nicht nur
der rückständige Betrag, sondern auch alle anderen von der Firma zu
liefernden Waren im voraus bezahlt sind. Der Kunde darf nur mit solchen
Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
6. Mahnung
Für jede Mahnung der Firma an einen Kunden außer der ersten Mahnung wird
eine Mahngebühr von Euro 5,- vereinbart, die der Kunde zu tragen hat. Nimmt
der Kunde bereitgestellte (oder versendete) Ware nicht ab, so kann die Firma
nach einer Fristsetzung von zwei Wochen Schadensersatz wegen Nichterfüllung
in Höhe von 10% des Kaufpreises verlangen, ohne einen konkreten Schaden
nachweisen zu müssen. Dasselbe gilt, wenn die Firma nach anderen
Vorschriften zur Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung
berechtigt ist.
Beide Parteien sind berechtigt, einen höheren oder niedrigeren
Verzugsschaden nachzuweisen; in diesem Fall hat der Kunde diesen Schaden zu
ersetzen.
7. Preisbindung
Es gelten die Ladenverkaufspreise bei Auftragsannahme abzüglich etwaiger
Rabatte für Wiederverkäufer und etwaiger Rabatte wegen großer Mengen. Die
Kunden sind verpflichtet, bei Wiederverkauf die festgesetzten Ladenpreise
einzuhalten, bzw. ihre Abnehmer hierzu zu verpflichten, wenn die Waren der
Preisbindung unterliegen.
8. Versand
Die gekauften Waren sind grundsätzlich bei der Firma abzuholen. Auf
Verlangen des Kunden versendet die Firma die Waren zu folgenden Bedingungen:
Die Versendung der Waren erfolgt unfrei. Porto, Verpackung und andere Spesen
gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die
Waren dem Transportunternehmen, der Post, der Spedition oder einer anderen
Beförderungsperson übergeben sind. Die Firma haftet danach nicht mehr für
zufälligen Untergang oder zufällige Verschlechterung sowie für
Transportschäden oder Verlust, die von einer Beförderungsperson zu vertreten
sind.
9. Eigentumsvorbehalt
Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den
gelieferten Waren nicht auf den Kunden über. Das Eigentum wird auch dann
noch vorbehalten, wenn der Kaufpreis zwar bezahlt, aber noch andere
Forderungen der Firma gegen den Kunden offen sind.
Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der Waren im normalen Geschäftsverkehr
gestattet; hierzu zählen nicht die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung.
Der Kunde tritt seine Kaufpreisforderung gegenüber seinen Kunden aus dem
Wiederverkauf an die Firma ab. Diese nimmt die Abtretung an. Ungeachtet des
Einziehungsrechtes der Firma ist der Kunde zur Einziehung berechtigt,
solange er seinen Verpflichtungen gegenüber der Firma nachkommt und nicht in
Vermögensverfall gerät. Der Kunde hat auf Verlangen der Firma die zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen nötigen Angaben zu machen und dem
Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen.
Verliert die Firma ganz oder teilweise ihr Eigentum an den gelieferten Waren
durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung o.ä., so überträgt hiermit
der Kunde das Eigentum an die Firma zurück. Wenn auf die gelieferten Waren
oder auf die abgetretenen Forderungen die Zwangsvollstreckung gegen den
Kunden betrieben wird, muß dieser die Firma sofort ausreichend unterrichten,
damit diese ihre Rechte wahrnehmen kann. Der Kunde haftet in diesem Fall für
die Kosten einer Drittwiderspruchsklage. Die Firma verpflichtet sich, das
Eigentum an den gelieferten Waren auf den Käufer zu übertragen oder nach
ihrer Wahl die Forderungen zurück abzutreten, soweit der Wert der Sicherung
die offen stehenden Forderungen der Firma um 20% übersteigt.
10. Mängelhaftung
Offensichtliche Mängel der Waren muß der Kunde binnen 15 Tagen nach Erhalt
der Waren der Firma schriftlich anzeigen. Tut er dies nicht, so ist eine
Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit der
Anzeige kommt es auf den Zugang bei der Firma an.
Bei Mängeln, die von der Firma zu vertreten sind, kann der Kunde nur
Nachlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware, nicht jedoch Wandlung
oder Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Erfolgt
die Nachlieferung in angemessener Zeit nicht, so stehen dem Kunden die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ein vertragliches Rücktritts-,
Umtausch- oder Rückgaberecht wird dem Kunden nicht eingeräumt.
Zusicherungen der Firma bedürfen der Schriftform; mündliche Zusicherungen
sind unwirksam. Die Firma haftet auch deliktisch nur für Schäden, die durch
grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht sind. Soweit hier oder in anderen
Bestimmungen der AGB die Haftung der Firma auf grobes Verschulden oder
Vorsatz beschränkt ist, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der Firma.
11. Gerichtsstand
Für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland haben, oder die ihren allgemeinen Gerichtsstand dort durch
Wegzug verlieren, gilt Bernau in Brandenburg als Gerichtsstand für beide
Teile. Dasselbe gilt für Vollkaufleute, juristische Personen, des
öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtliche Sondervermögen. Für das
gesamte Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien gilt das deutsche Recht.
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